AGB
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten zwischen Paradogxon (geführt von Katharina Bornemann ) und dem/der Auftraggeberin, im Folgenden als
Hundehalter bezeichnet. Paradogxon erbringt
sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining,
Dogwalking, Gassiservice und Beratung rund um die
Anschaffung eines Hundes auf Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Paradogxon
behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der
AGB vor.
§ 2 Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Angebot von Paradogxon bietet der Hundehalter verbindlich einen
Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den
Halter und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten
Dienstleistung. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme
durch Paradogxon zustande. Durch den
Vertragsabschluss gelten die AGB von Paradogxon
als anerkannt.
Bei allen Buchungen kommt der verbindliche Vertrag durch
das Ausmachen eines Termins mündlich, per Telefon, SMS,
Threema oder die Zusage per E-Mail ebenfalls zustande. Bei
Nichtabsage oder nicht fristgerechter Absage (siehe § 7)
wird der gesamte Betrag für den Termin berechnet.
§ 3 Krankheiten, Grundimmunisierung
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von
ansteckenden Krankheiten ist (soweit bekannt) und alle
Impfungen gemäß den Vorschriften der ständigen
Impfkommission, die zur Grundimmunisierung nötig sind,
erhalten hat.
Eine Kopie des Impfausweises ist vorzulegen.
Der Hundehalter verpflichtet sich, Paradogxon
unverzüglich über gesundheitliche Einschränkungen des
Hundes zu informieren, soweit solche im Laufe der
Vertragslaufzeit noch auftauchen oder festgestellt werden.
Der Hundehalter versichert weiterhin, dass sein Hund
regelmäßig entwurmt und von Ungeziefer befreit wird.
§ 4 Haftpflichtversicherung des Hundehalters
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund eine gültige
Haftpflichtversicherung besitzt und dass der Hund
behördlich angemeldet ist. Eine Kopie der Haftpflichtversicherung ist Paradogxon auszuhändigen.
§ 5 Haftung
Paradogxon ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Die Haftung durch die
Betriebshaftpflichtversicherung wird in folgenden Punkten
jedoch ausgeschlossen:
Der Hundehalter übergibt wissentlich einen kranken
Hund
Der Hundehalter macht wissentlich falsche Angaben
(z.B. Läufigkeit)
Der Hundehalter weist wissentlich nicht auf
Unverträglichkeiten mit Artgenossen oder weitere
Besonderheiten wie Ängstlichkeit, Aggressionsverhalten, Jagdtrieb, Verhaltensauffälligkeiten u.ä. hin
Sollte aufgrund dieser Falschangaben ein Schaden
entstehen, so haftet der Hundehalter persönlich.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
I. Es gelten die Preise gemäß der ausgehändigten Preisliste.
Preisanpassungen durch Paradogxon können nach
vorheriger schriftlicher Bekanntgabe vorgenommen
werden.
II. Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen
Abschluss des Vertrages gemäß § 2 ist die Zahlung der
Dienstleistung fällig. Die Zahlung hat ohne Abzug, nach
Rechnungserhalt auf das angegebene Konto zu erfolgen.
III. Bei Inanspruchnahme einer der Dienstleistungen von
Paradogxon am Wochenende oder an Feiertagen
fällt eine Wochenend- & Feiertagspauschale zusätzlich zum
jeweiligen Dienstleistungspreis (Gassiservice/Dogwalking/
Einzeltraining/Verhaltenstherapie) an.
§ 7 Absage von Terminen durch den Hundehalter
I. Das Honorar für das Einzeltraining ist mindestens am Tag
des Termins in bar zu entrichten oder ist nach
Rechnungserhalt ohne Abzug auf das angegebene Konto zu
überweisen.
Vereinbarte Einzeltrainingstermine sind mindestens 48
Stunden vorher abzusagen. Geschieht dies nicht und hat der
Hundehalter die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins
zu vertreten, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von
ihm zu entrichten. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.
II. Termine beim Dogwalking/Gassiservice außerhalb des
Monatsabos sind mindestens 24 Stunden im Voraus zu
stornieren. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in
voller Höhe in Rechnung gestellt, sofern der Hundehalter
diese zu vertreten hat.
III. Nicht genutzte Termine im Monatsabo werden nicht
erstattet. Im Fall von Krankheit des Hundes oder Läufigkeit
der Hündin kann das Abo um zwei Wochen verlängert
werden, oder ausgefallene Termine werden mit dem
Folgemonat verrechnet.
§ 8 Terminausfälle vonseiten Paradogxon
I. Bei Terminabsage vonseiten Paradogxon
aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit wird in
Absprache mit dem Hundehalter ein Ersatztermin
festgelegt.
II. Sollten vereinbarte Termine zum Einzeltraining aufgrund
unerwarteter Vorkommnisse z.B. Wetterverhältnisse, die
eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen, so
ist Paradogxon verpflichtet, dem Hundehalter
einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten.
III. Bei Monats-Abonnements und 10’er Karten verlängert
sich das Abo/die 10’er Karte um die Anzahl der
ausgefallenen Termine.
§ 9 Kündigung des Vertrages
I. Paradogxon ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen, wenn der Hundehalter sich vertragswidrig
verhält oder das Ziel der Ausbildung gefährdet. Im
Übrigen kann der Vertrag durch Paradogxon mit
einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In diesem
Fall erfolgt die vollständige, oder im Falle bereits in
AGB Paradogxon.
Fassung November 2019
Anspruch genommener Dogwalking-, Gassi- oder Trainingseinheiten, die teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.
II. Der Hundehalter ist berechtigt, den Vertrag mit einer
Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angabe eines
Grundes zu kündigen.
§ 10 Besondere Vereinbarungen beim Einzeltraining
1. Haftung
Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und
Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Paradogxon haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren
Hunden herbeigeführt werden. Der Hundehalter haftet für
die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch
gegenüber Dritten und stellt die Ausbilderin von jeglichen
Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme
an dem jeweils gebuchten Training frei.
Der Hundehalter handelt in eigener Verantwortung. Auch
während der Unterrichtszeit obliegt dem Hundehalter die
Führung des Hundes eigenverantwortlich, sie wird nicht an
den Trainer abgetreten.
Paradogxon übernimmt keinerlei Haftung für
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die
dem Hundehalter, seinem Hund oder Begleitpersonen
durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf
der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden
im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht
nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Paradogxon. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
2. Erfolgsgarantie
Der Hundehalter erhält im Rahmen des Trainings
Handlungsvorschläge für eine tierschutz- und artgerechte
Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch
nicht abgeleitet werden, da der Erfolg nicht zuletzt auch
vom Hundehalter, dem geleisteten Trainingsaufwand und
dem teilnehmenden Hund abhängt.
3. Absage von Terminen
Vereinbarte Einzeltrainingstermine sind mindestens 48
Stunden vorher abzusagen. Geschieht dies nicht und hat der
Hundehalter die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins
zu vertreten, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von
ihm zu entrichten. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.
§ 11 Besondere Vereinbarungen beim Dogwalking
und Gassiservice
1. Beim Spazierengehen mit einer Hundegruppe in der
Natur sind Verletzungen, Ansteckung mit Krankheiten und
Ungezieferbefall ein normales Risiko. Paradogxon
kann dafür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn ein
Verschulden ist nachweisbar. Für Schäden, welche der Hund
Dritten oder deren Hunden zufügt, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung von Paradogxon auf,
sofern die Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit
vonseiten Paradogxon verursacht werden.
2. Der Hundehalter hat die Pflicht, dafür Sorge zu tragen,
dass die Steuermarke immer am Halsband oder Geschirr
des Hundes befestigt ist. Ist dies nicht der Fall und es
kommt zu einer Kontrolle vom Ordnungsamt, sind alle
anfallenden Kosten vom Hundehalter zu tragen.
3. Richtet der Hund bei Paradogxon Schäden an
(z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polstermöbel etc.), so
haftet hierfür allein der Hundehalter.
4. Der Hundehalter stellt Geschirr/Halsband und Leine zur
Verfügung.
5. Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme am
Gassiservice/Dogwalking ausgeschlossen. Individuell andere
Absprachen sind im Einzelfall möglich.
6. Paradogxon ist zwingend unverzüglich über alle
ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. zu
informieren. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen
der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundehalter (z.B.
Behandlungskosten anderer Hunde der Gruppe). Sollte die
Läufigkeit der Hündin vom Hundehalter nicht rechtzeitig
bemerkt und angezeigt werden, so übernimmt Paradogxon keinerlei Haftung für die Folgen eines
Deckungsaktes.
7. Der Hundehalter ist verpflichtet, Paradogxon
über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren,
z.B. Jagdtrieb, Unverträglichkeiten mit Artgenossen,
aggressive oder ängstliche Charakterzüge, Verhaltensauffälligkeiten, chronische oder akute Krankheiten,
Läufigkeit, etc.
8. Hält Paradogxon eine tierärztliche Behandlung
(z.B. bei Verletzung) für notwendig, so willigt
der Hundehalter bereits jetzt schon ein, alle entstehenden
Kosten der Behandlung zu übernehmen.
9. Paradogxon wird nach bestem Wissen und
Gewissen auf die ihr anvertrauten Hunde Obacht geben.
Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Halter des
Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch
die Polizei und die Tiersammelstelle der umliegenden
Tierheime und die Suche nach dem Hund wird
aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des
Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können,
und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung
übernommen.
10. Einzeltermine außerhalb des Monatsabos:
Termine beim Dogwalking/Gassiservice sind mindestens 24
Stunden im Voraus zu stornieren. Nicht rechtzeitig
abgesagte Termine werden in voller Höhe in Rechnung
gestellt, sofern der Hundehalter diese zu vertreten hat (gilt
nicht bei Krankheit der Hundes oder Läufigkeit).
Bei Aussetzen der Teilnahme z.B. wegen Urlaub des
Hundehalters muss dies mindestens zum Ende des
Vormonats mitgeteilt werden, sonst kann keine Erstattung
der Gebühr erfolgen.
Fassung November 2019
10 a. Monatsabo:
Das Monatsabo gilt jeweils für einen Kalendermonat. Der
Hund kann den ganzen Monat an vorher festgelegten
Wochentagen (je nach Abo-Modell) von Montag bis Freitag
am Dogwalking teilnehmen. Nicht genutzte Termine
werden nicht erstattet. Im Fall von Krankheit des Hundes
oder Läufigkeit der Hündin kann das Abo um zwei Wochen
verlängert werden, oder ausgefallene Termine werden mit
dem Folgemonat verrechnet.
Bei Aussetzen der Teilnahme z.B. wegen Urlaub des
Hundehalters muss dies mindestens zum Ende des
Vormonats mitgeteilt werden.
Der Hundehalter hat dann die Wahl, ob er für die einzelnen
noch verbleibenden Tage des Urlaubsmonats den
Dogwalking-Einzelpreis oder dennoch den Abo-Preis zahlt.
10 b. 10’er Karte Gassiservice
Die 10’er Karte beim Gassiservice ist buchbar ab mindestens
3 gebuchten Terminen pro Woche. Termine sind
mindestens 24 Stunden im Voraus zu stornieren. Nicht
rechtzeitig abgesagte Termine werden in voller Höhe in
Rechnung gestellt, sofern der Hundehalter diese zu
vertreten hat.
11. Witterungsbedingte Veränderungen:
Im Sommer wie Winter kann es abhängig vom Wetter zu
Zeitverschiebungen kommen (große Hitze führt zu früheren
Runden, Schnee und Eis zu Verschiebungen
nach hinten) Die Besitzer werden so rechtzeitig wie möglich
informiert.
Paradogxon behält sich vor, insbesondere beim
Dogwalking die Auslaufzeit bei sehr großer Hitze im Sinne
der Hunde zu verkürzen.
12. Paradogxon verpflichtet sich, den Hund Art und Verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz
sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
§ 12 Anmeldefragebogen
Der Hundehalter verpflichtet sich, die Fragen im
Anmeldefragebogen wahrheitsgemäß und vollständig zu
beantworten.
§ 13 Verpflichtungen des Halters zur Sicherheit
Den Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes
(Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei
Nichteinhaltung seitens des Hundehalters behält sich
Paradogxon vor, das Training/die Beratung/den
Gassiservice oder das Dogwalking abzubrechen. Die
Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß geltend.
§ 14 Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen von Paradogxon, die
dem Hundehalter im Rahmen des Trainings oder einer
Beratung ausgehändigt werden, unterliegen dem
urheberrechtlichen Schutz. Der Hundehalter darf sie nur für
private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung,
der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich
untersagt.
§ 15 Datenschutz
Paradogxon nimmt den Schutz der persönlichen
Daten des Hundehalters sehr ernst. Die personenbezogenen
Daten werden vertraulich und entsprechend der
gesetzlichen Datenschutz-vorschriften behandelt und nicht
an unbefugte Dritte weitergegeben.
§ 16 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Strausberg
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die
dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe
wie möglich kommt.
§ 18 Vertragsänderungen
Vertragsänderungen und individuelle Absprachen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.
§ 19 Schlussbestimmung
Der Hundehalter bestätigt, dass ihm die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Paradogxon
ausgehändigt wurden, er sie gelesen und verstanden hat.
Der Hundehalter willigt mit seiner Unterschrift ausdrücklich
in die AGB ein und akzeptiert diese.
Spätere Änderungen der AGB werden dem Hundehalter von
Paradogxon umgehend in schriftlicher Form
bekannt gegeben.
©Katharina Bornemann